Unsere Winter-Regeln

Mit der Zeitumstellung im Oktober und dem dazugehörigen Abrudern im Ruderclub Undine e.V. Radolfzell gelten für den Ruderbetrieb im Verein die Winterregeln.

Rudern ist im Allgemeinen, aber im Winter im Speziellen, mit Gefahren verbunden. Kentern bei Wassertemperaturen, wie sie im Winter im See herrschen, ist absolut lebensgefährlich. Daher müssen sich die Mitglieder des Vereins bis zum Anrudern im Frühjahr an die folgenden Regeln halten.

  • Das Rudern ist nur in Ufernähe erlaubt. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, da wegen des niedrigen Wasserstands Steine und Pfosten eine häufige Gefahr darstellen.
  • Jeder Ruderer muss eine Rettungsweste tragen.
  • Seequerungen sind untersagt.
  • Der Markelfinger Winkel darf lediglich bis zur „Fischerhütte“ befahren werden.
  • Fahrten im Einer sind untersagt. Davon sind ausgenommen:
  • Fahrten in Booten, die aufgrund ihrer Bauweise höhere Sicherheit bieten: Dampfnudel, Klepperle und Jaudi
  • Fahrten mit Begleitboot
  • Fahrten mit Rennbooten (Skiffs), die von Ruderern geführt werden, die eine mehrjährige Rudererfahrung in solchen Booten vorweisen können (z. B. Master-Ruderer) und bereits volljährig sind. Dabei darf folgender Trainingskorridor nicht verlassen werden: Mit Bug Richtung Westen (Richtung Radolfzell) in Unfernähe unbegleitet bis zur Mole; Mit Bug Richtung Osten (Richtung Liebesinsel): Ufernah bis zum Anleger Mettnau.

Sollte sich die Lufttemperatur dem Nullpunkt nähern und Eisbildung auf dem See drohen, ist das Rudern verboten.

Wer sich in den Wintermonaten auf den See begibt, muss den Naturschutz besonders beachten und daher die Ruheräume der Vögel meiden.

Vor Antritt einer Ausfahrt ist die Entwicklung von Temperatur, Sicht, Wind und Wellengang sorgfältig abzuschätzen. Bei unsicherer Prognose muss das Rudern unterlassen werden.

Der Vorstand

November 2022

Ergänzung vom Oktober 2023: Nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 9.8.2023 darf der Markelfinger Winkel vom 15.10. bis zum 13.3. nicht befahren werden.