Ruderordnung

Das Recht, clubeigene Boote zu benutzen, ist ausschließlich aktiven und des Schwimmens kundigen Personen vorbehalten. Das Ausleihen von Booten an Nichtmitglieder unterliegt einer Sonderregelung durch die für diesen Bereich verantwortlichen Vorstandsmitgliedern. Rennboote dürfen nur von Trainingsruderern benutzt werden. Vergabe und Ausnahmen von dieser Regelung liegen im Verantwortungsbereich des Ressortleiters Sport, bzw. des Trainers.

Um einen für alle reibungslosen Sportbetrieb zu gewährleisten, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

1. Ruderfahrten sind nur in entsprechender Sportkleidung gestattet. Das blaue Undine – Trikot ist – außer beim täglichen Training der Rennruderer – Pflicht.

2. Vor Beginn einer Fahrt wird sie vom Steuer-, bzw. Bootsmann im Fahrtenbuch eingetragen mit Datum, Abfahrtszeit, Bootsmann, Vor- und Zunamen der Mannschaft und voraussichtlichem Fahrtziel. Nach der Fahrt wird die Eintragung mit der Ankunftszeit, km-Angabe und, falls gegeben, durch einen kurzen Vermerk besonderer Vorkommnisse, wie
z. B. Bootsschäden, ergänzt. Bei größeren Schäden ist darüber hinaus sofort der Bootswart oder der Ressortleiter Sport zu verständigen.

3. Vor Beginn einer Fahrt werden zuerst die Skulls oder Riemen zum Bootssteg getragen. Einsetzen und Herausnehmen der Boote müssen mit der größtmöglichen Sorgfalt und ausreichender Personenzahl durchgeführt werden. Auf dem Clubgelände befindliche Mitglieder müssen jederzeit beim Einsetzen und Herausnehmen von Booten behilflich sein.

4. Je nach Bootstyp erfolgt das Einsetzen und Herausnehmen parallel oder senkrecht zum Steg oder über die Rolle. Boote ohne Kielleiste dürfen nicht über die Rolle bewegt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Bootswand nicht mit der Pritsche oder Rolle in Berührung kommt.

5. Nach jeder Fahrt sind Boote, Riemen, Skulls, Dollen und alles weitere Zubehör gründlich zu reinigen und an den vorgesehenen Plätzen zu lagern. Kleine Reparaturen, wie das Anziehen von Schrauben sind sofort durchzuführen. Reinigungstücher müssen sauber sein, da sonst die Gefahr besteht, dass der Bootspark beschädigt wird. Alle Bootsbewegungen an Land müssen mit größtmöglicher Vorsicht erfolgen. Boote dürfen nicht in den Böcken gedreht werden. Die Böcke müssen nach dem Ruderbetrieb an die dafür vorgesehenen Plätze in die Bootshalle zurückgebracht werden.

6. Der Steg ist in östlicher Richtung zu verlassen und anzufahren, bzw. bei stärkerem Wind ist gegen die Windrichtung an- und abzulegen. Die zuletzt ankommende Mannschaft muss den Steg hochziehen.

7. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer Verantwortlichen oder zumindest mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis rudern. Für die übrigen Aktiven gilt diese Regelung nur dann nicht, wenn eine ausreichende Qualifikation nachgewiesen werden kann.

8. Jedes rudernde Mitglied muss die Ruderbefehle und deren Ausführung verstehen und beherrschen, sowie ein Boot steuern können. Zu diesem Zweck werden spezielle Ausbildungskurse veranstaltet. Die Teilnahme an diesen Kursen ist dringend zu empfehlen.

9. Bei Sturmwarnung darf nicht gerudert werden, ausgenommen Trainingsfahrten nach Abstimmung mit dem Trainingsverantwortlichen. Bei Unwettern ist sofort das Bootshaus anzulaufen oder zumindest das nächstliegende Ufer anzufahren. Seeüberquerungen sind dann verboten. Fahrten in der Dunkelheit dürfen nur unter Berücksichtigung der geltenden Schifffahrtsregeln mit entsprechender Beleuchtung unternommen werden (weißes Rundumlicht). Nachtfahrten sind mit dem Ruderwart abzustimmen. Im Winter darf nur in Ufernähe gerudert werden. überfahrten sind dann generell verboten. Bei Eisbildung im Revier herrscht generelles Ruderverbot. In ungesteuerten Booten übernimmt der Bugmann die Verantwortung für den Kurs. Bei längeren Ausfahrten sollte folgende Ausrüstung mitgeführt werden: Abdeckungen (wenn vorhanden), ein Schöpfgerät pro Mannschaftsmitglied, Bootsleinen und –haken, Unterlagen für die Lagerung der Boote.

10. Größere, ganztägige Fahrten müssen bei einem der Ruderwarte angemeldet werden. Mehrtägige Wanderfahrten müssen mit dem Wanderruderwart abgesprochen werden.

11. Die Lagerplätze für Boote und Material werden in Absprache mit dem Bootswart festgelegt. Vorrang für einen günstigen Platz haben Boote, die oft in Gebrauch sind (z. B. Ausbildungsboote). Privatboote können nur dann und in beschränktem Umfang gelagert werden, wenn sie dem Club zur Nutzung zur Verfügung stehen. Auf die Lagerung von Privatbooten besteht kein generelles Anrecht.

12. Es ist darauf zu achten, dass die Gänge zwischen den Bootslagern und alle Türen freigehalten werden. Fahrräder dürfen nicht in der Bootshalle untergestellt werden. Nach Regatten oder Ausfahrten müssen Boote und Zubehör wieder schnellstmöglich und in gereinigtem Zustand versorgt werden. Geräte und Gegenstände, die nicht mit dem Ruderbetrieb in engerem Zusammenhang stehen und vorübergehend benötigt werden, sind so schnell wie möglich wieder zu entfernen, bzw. zu versorgen.

13. Das Training in der Trainingshalle sowie das Benutzen der Geräte ist vorzugsweise den Rennruderern vorbehalten. Zu Zeiten, in denen die Halle nicht von den Rennruderern belegt ist, können auch andere Mitglieder die Halle und bestimmte, freigegebene Geräte benutzen. Die Trainingszeiten sind einzuhalten, nach 20. 00 Uhr ist während der Belegung des Hauses durch Kurgäste generell kein Training möglich.

14. Umkleideräume, Duschen und Toiletten sind in sauberem Zustand zu verlassen. Kleidungsstücke müssen mit nach Hause genommen oder in den Spinden versorgt werden. Liegengebliebene Kleidung wird entsorgt, sofern sie nicht in angemessener Zeit zugeordnet werden kann. Manipulationen an der Duschanlage sind grundsätzlich verboten.

15. Die Benutzung des Motorbootes dient ausschließlich der Begleitung des Trainings und zum Bergen bei Bootsunfällen. Das Motorboot muss nach jeder Fahrt an seinen zugewiesenen Platz zurückgebracht, gesichert oder, sofern im Freien abgestellt, mit einer Persenning abgedeckt werden. Das Führen des Motorbootes ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten, die vom Vorstand sind und einen Bootsführerschein besitzen.

16. Die Benutzung von Vereinsfahrzeugen und Anhängern ist nur zum Transport von Personen und Booten bei Regattabesuchen, Wanderfahrten oder vom Club besuchten sportlichen Veranstaltungen gestattet. Die Erhebung einer Benutzungsgebühr wird vom Gesamtvorstand festgelegt.
• Zugfahrzeug und Anhänger sind vor der Fahrt auf Fahrsicherheit zu überprüfen.
• Schäden sind sofort zu melden.
• Jede Fahrt muss ins Fahrtenbuh eingetragen werden.
• Fahrzeugpapiere und Schlüssel sind unverzüglich bei dem vom Vorstand
• bestimmten Verantwortlichen abzugeben.
Vereinsfahrzeuge müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.
• Vereinsfahrzeuge sind nach jeder Fahrt innen und gegebenenfalls auch außen zu reinigen.
• Hängeraufbauten werden von der Gruppe umgerüstet, die das Fahrzeug benutzen will.
Jede Umrüstung muss den Straßenverkehrvorschriften genügen.
• Um Terminüberschneidungen zwischen Regatta- und Breitensportaktivitäten zu
vermeiden, soll zu Beginn der Rudersaison ein Terminplan aufgestellt werden.
• Im Winter werden Fahrzeuge, Hänger und Zubehör an den vorgesehenen Plätzen
abgestellt und gegen Witterungseinflüsse gesichert.

Die mit dieser Ruderordnung getroffenen Regelungen sind genau zu beachten, da sie der Sicherheit und der Vermeidung von Beschädigungen dienen. Fahrlässig verursachte Schäden sind auf eigene Kosten zu ersetzen. übertretungen können vom Vorstand, je nach Schwere des Falles, mit Verwarnungen, Rudersperren und gegebenenfalls mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.
Diese Ruderordnung bezieht sich nicht auf den zwischenmenschlichen Bereich des Vereins. Hier werden die allgemeinen gesellschaftlichen Regeln vorausgesetzt, die einen kameradschaftlichen, rücksichtsvollen Umgang untereinander ermöglichen, geprägt von Offenheit, Hilfsbereitschaft und bereitwilligem Einsatz eines jeden Mitglieds, zum Wohle der Clubgemeinschaft.

März 2000